

Die PV-Anlage ist mit einer Leistung von 250 kWp und einem Speicher mit einer Leistung von 110 kW geplant. Im Antrag wird zum Kriterienkatalog des Marktes Pfeffenhausen Stellung genommen. Daraus geht hervor, dass die Anlage einen Abstand von 120 Meter zur nächsten Wohnbebauung vorzuweisen hat und das Grundstück durch den erfolgten Teilverkauf (für Aldi und dm) in seiner Größe von 3.460 Quadratmetern als landwirtschaftliche Fläche nicht mehr wirtschaftlich sei. Geplant sei, die Anlage mit Sträuchern und Bäumen einzuzäunen, so dass man diese nicht mehr unmittelbar sieht. Eine Bürgerbeteiligung sei aufgrund der Größe der überschaubaren Anlage nicht geplant. Aufgrund ihrer Lage sei es außerdem unwirtschaftlich, die PV-Anlage an das WTAZ anzuschließen, heißt es in der Stellungnahme.
Der Gemeinderat beschloss eine Änderung des Flächennutzungsplans für ein „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Pfeffenhausen Süd-West“. Die Beschlussfassungen stellen den Startschuss für die notwendigen Bauleitplanverfahren dar. In einem nächsten Schritt müssen auf der Grundlage städtebaulicher Verträge Planfertiger beauftragt werden, um dann auf der Grundlage eines Planentwurfs in die Abstimmung mit den Fachbehörden einzutreten. Inwiefern sich das Vorhaben wie beantragt umsetzen lässt, hängt vom weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens und insbesondere der fachlichen Bewertung der tangierten Träger öffentlicher Belange wie auch der Bürgerschaft ab.
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