Im Zuge der bereits errichteten weiteren Zuwegung zur anliegenden Biogasanlage ist diese Teilstrecke nicht mehr für die Öffentlichkeit erforderlich und wird deshalb gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG eingezogen.
Die einzuziehende Teilstrecke des ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges, Fl.Nr. 2083 der Gemarkung Pfeffenhausen beginnt mit der östlichen Ecke der Fl.Nr. 2100, Gem. Rainertshausen und endet vor der Abzweigung zur Fl.Nr. 2078, Gemarkung Rainertshausen.
Die Einziehungsabsicht muss gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG drei Monate vorher ortsüblich bekannt gemacht werden. Der Markt Pfeffenhausen ist gem. Art. 58 Abs. 3 BayStrWG Straßenbaubehörde für die einzuziehenden Wegeflächen und deshalb für die Bekanntgabe der Einziehung zuständig.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit angekündigt.
Die Bekanntmachung hat den Zweck, allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, erforderlichenfalls ihre Rechte geltend zu machen und Einwendungen zu erheben. Die Bekanntmachung ersetzt und erübrigt die Feststellung der Beteiligten und deren gesonderte Unterrichtung.
Etwaige Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung sollen spätestens bis
31.09.2024
schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus des Marktes Pfeffenhausen, Marktplatz 3, Zi.Nr. E.8, während der allgemeinen Dienstzeiten Mo.-Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, vorgebracht werden.
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