Kindergartengebühren auf BayKiBiG-Reform hin angepasst – Gemeinde schnürt Familienpaket um Zahllastsprünge abzufedern
Meldung vom 4. November 2026
Im Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung musste das Gremium entscheiden, wie mit den Kindergartengebühren verfahren wird, nachdem der staatliche Elternbeitragszuschuss zum 01.01.2027 in Höhe von 100 Euro je Kind und Monat im Zusammenhang mit der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) entfällt. Bürgermeister Florian Hölzl informierte zunächst über die Betriebskostenabrechnungen 2025 der beiden gemeindlichen Kindertageseinrichtungen Bachspatzen und Nardinis. Insgesamt seien für beide Einrichtungen in 2025 ungedeckte Betriebskosten in Höhe von rund 575.000 Euro aufgelaufen. Hinzugekommen seien kommunale Kostenbeteiligungen nach dem BayKiBiG für Kinder mit Hauptwohnsitz in Pfeffenhausen, die in anderen Einrichtungen, zum Beispiel in kirchlichen oder freigemeinnützigen Kindertagesstätten betreut worden seien. Die diesbezüglichen Aufwendungen beliefen sich nach der Jahresrechnung in 2025 auf 186.500 Euro. Insgesamt mussten damit zur Betriebskostenfinanzierung von Kindertageseinrichtungen aus dem kommunalen Etat heraus nicht gegenfinanzierte Aufwendungen in Höhe von 761.500 Euro bestritten werden. Größter Kostenfaktor seien mit einem Anteil von 95,7 Prozent die Personalausgaben gewesen. Zur aktuellen Belegungssituation berichtete Hölzl, dass die Bachspatzen mit 74 Plätzen voll belegt, während bei den Nardinis derzeit noch 14 Kindergarten- und neun Krippenplätze frei seien. Wie die Verwaltung informierte, leiste die BayKiBiG-Reform durch die Zusammenlegung von Einzelförderungen einen Beitrag zur Entbürokratisierung und erhöhe den staatlichen Förderanteil. Dies sei dringlich notwendig, da das System der Kindertagesbetreuung chronisch unterfinanziert sei und die Kommunen in den letzten Jahren oftmals über die eigentliche Leistungsfähigkeit hinaus zur Gesamtfinanzierung beigetragen hätten. Der wegfallende staatliche Elternbeitragszuschuss könne nicht eins zu eins in Form einer Kindergartengebührenreduzierung um 100 Euro je Kind und Monat aus dem kommunalen Finanzsäckel heraus nachgezeichnet werden, weil die ungedeckten Kosten für den Markt Pfeffenhausen auch nach der Reform ungebrochen hoch seien. Um aber Zahllastsprünge der Eltern abzufedern, wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Kindergartengebühren um 30 Euro je Kind und Monat zu senken, so dass die Zahllasten der Eltern nicht um 100 Euro, sondern um 70 Euro steigen. Im Sinn eines wirksamen Familienpakets wurde weiter angeregt, einen Geschwisterrabatt von 35 Euro monatlich für das ältere Kind zu gewähren. Bei mehreren Geschwistern soll die Ermäßigung auf die älteren Geschwister gewährt werden, so dass nur für das jüngste Geschwisterkind die volle Gebühr entrichtet werden muss. Ob die Geschwister in der Krippe, im Kindergarten oder in Krippe und Kindergarten betreut werden, soll genauso wenig wie die Frage eine Rolle spielen, ob die Geschwister in verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen oder in einer gemeindlichen Einrichtung und in kirchlichen beziehungsweise freigemeinnützigen Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Markts Pfeffenhausen betreut werden. Während ohne das Familienpaket bei zwei Kindergartenkindern zum Beispiel 200 Euro mehr im Monat bezahlt werden müssten, seien es nach dem vorgeschlagenen Modell 105 Euro. Für die Betreuung eines Krippen- und eines Kindergartenkinds müssten eigentlich 70 Euro mehr monatlich berappt werden. Das Pfeffenhausener Modell beschränke den Aufwuchs hingegen auf 35 Euro monatlich. Nach den überschlägigen Berechnungen beliefen sich die Kosten für diese gebührenstabilisierenden Maßnahmen auf fast 40.000 Euro im Jahr. Die Mitglieder des Marktgemeinderats stimmten der neuen Gebührenstruktur ab 01.01.2027 einstimmig zu und bezeichneten den eingeschlagenen Kurs als Weg der Mitte, der einerseits den kommunalen Haushalt im Blick behalte und andererseits Zahllastsprünge der Eltern bestmöglich abfedere. Die Kindergartengebühren liegen je nach Buchungszeit nun ab 01.01.2027 monatlich zwischen 81 Euro (bis zu vier Stunden täglich) und 136 Euro (bis zu neun Stunden täglich). Das sind auf die Stunde heruntergebrochen Gebühren zwischen 76 Cent und 1,01 Euro. Krippengebühren, Materialgeld und die Essenspauschale bleiben wie seitens des Gemeinderats beschlossen unverändert. Dass die Spielräume für Gebührensenkungen beschränkt sind, zeigt die für das Jahr 2027 angestellte Prognose. Trotz der verbesserten staatlichen Finanzierung und des neuen Gebührensystems bleibt eine erhebliche Finanzierungslücke bestehen. Der Markt Pfeffenhausen rechnet für seine gemeindlichen Kindertageseinrichtungen Bachspatzen und Nardinis vor allem der anhaltenden Ausgabendynamik wegen mit einem nach wie vor ungedeckten Betrag in Höhe von rund 630.000 Euro. Hinzukommen prognostizierte kommunale Kostenbeteiligungen nach dem BayKiBiG zur Betriebskostenfinanzierung anderer Einrichtungen, die Pfeffenhausener Kinder betreuen, in Höhe von mehr als 200.000 Euro jährlich. Nicht zuletzt rief die Verwaltung in Erinnerung, dass Bau- und Ausstattungsinvestitionen bei dieser Berechnung ausgeklammert worden seien. In den Neubau der Bachspatzen hat die Gemeinde rund 4,1 Millionen Euro und in die Sanierung der Nardinis rund 2,5 Millionen Euro investiert, wobei man jeweils staatlicherseits mit Fördergeld unterstützt wurde. Bürgermeister Florian Hölzl betonte abschließend, dass allen die Entscheidung nicht leicht gefallen sei. Es handele sich aber letztlich um ein austariertes Vorgehen, dass den unterschiedlichen Interessen bestmöglich gerecht werde. Im Ergebnis wolle man alles dafür tun, unter den schwierigen finanziellen Vorzeichen die bisherige Betreuungsqualität aufrechtzuerhalten. Wer sich die Gebühren nicht leisten kann, wird seitens des Staats unterstützt. Hier existieren unterschiedliche Unterstützungsstellen. Die Verwaltung steht den Eltern dabei als Ansprechpartner bereit und übernimmt gerne Lotsenfunktion.
Hier gelangen Sie zur ausführliche Elterninformation zur BayKiBig-Reform 2027.
Die Elterninformation zu den Kindergartengebühren ab 01.01.2027 finden Sie hier.