

Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung ist weiter gültig, es wird kein weiteres Dokument in diesem Zusammenhang zugestellt. Wer aber die Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet, kann am Sonntag dennoch ins Wahllokal kommen, da hier das Wählerverzeichnis gilt. In diesem Fall ist aber der Personalausweis dringend erforderlich.
Die Stimmzettel für die Stichwahlen werden noch diese Woche an die Gemeinden geliefert und dann unmittelbar weiterverarbeitet. Wer per QR-Code die Briefwahl beantragt hatte, hatte auch die Möglichkeit, sich auch im Falle einer Stichwahl die Unterlagen direkt zuschicken zu lassen. Wer dies nicht ausgewählt hat, kann dies noch mit der Wahlbenachrichtigung nachholen, wobei hier Eile geboten ist. Sollte dies zeitlich nicht mehr möglich sein: Einfach am Sonntag ins Wahllokal gehen und dort die Stimme direkt abgeben. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das örtliche Rathaus.
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