Anmeldung für Vereinsveranstaltungen wurde vereinfacht

Meldung vom 10. Juni 2026

Die bisher geltenden gaststättenrechtlichen Regelungen sahen vor, dass die Gemeinden für jeden einzelnen vorübergehenden Ausschank von Alkohol auf Antrag eine Gestattung erteilten (§ 12 GastG).

Die Bayerische Staatsregierung hat im vergangenen Jahr die Verordnung zur Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung mit Kostenverzeichnis beschlossen. Ziel der Änderung ist, wenn keine Zweifel am Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen bestehen, auf die Erstellung eines kostenpflichtigen Bescheids zu verzichten. Die weiterhin notwendige Gestattung nach § 12 GastG gilt künftig zwei Wochen nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen als erteilt (Genehmigungsfiktion), es sei denn die Gemeinde sieht die Notwendigkeit, aufgrund der Spezifika der Veranstaltung in eine vertiefte Prüfung mit anschließender Verbescheidung einzusteigen.

Für Veranstaltungen, die mit einem Alkoholausschank verbunden sind, und

  • erstmals stattfinden,
  • überörtliches Publikum ansprechen,
  • an gefahrträchtigen Orten (z. B. in Waldnähe) abgehalten werden
  • oder die mit offenen Feuerstellen verbunden sind,

wird in jedem Fall weiterhin die Notwendigkeit gesehen, eine kostenpflichtige Gestattung nach § 12 GastG mit entsprechenden Auflagen und Nebenbestimmungen auszusprechen.

Die Genehmigungsfiktion zeichnet sich dadurch aus, dass die Gestattung nach § 12 GastG mit  Zeitablauf (zwei Wochen nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen) ohne weiteren  Schriftwechsel und ohne Anfall von Kosten als erteilt gilt. Dazu muss der Antrag mindestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstag im Rathaus eingegangen sein.

Als Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements stellt die Marktgemeinde auf der Website des Markts Pfeffenhausen ein Antragsformular für künftige Veranstaltungen bereit, das digital befüllt und an die Gemeindeverwaltung übersandt werden kann. Die Formulare und weitere Infos sind unter https://www.pfeffenhausen.de/rathaus-buergerservice/behoerdengaenge-online/formulare-downloads.php unter „Formulare aus den sonstigen Bereichen“ zu finden.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass auch im Fall einer Genehmigungsfiktion weiterhin alle rechtlichen Vorschriften vom Gaststättengesetz über die sicherheits- und brandschutztechnischen Bestimmungen, das Lebensmittel- und Hygienerecht bis hin zum Jugendschutzgesetz strikt eingehalten werden müssen. Im Bedarfsfall bleibt auch nach Eintritt der Genehmigungsfiktion eine spätere Formulierung von Auflagen und Nebenbestimmungen in Form eines kostenpflichtigen Bescheids vorbehalten.

Kontakt

Anna Kolbinger

Büro des Bürgermeisters, Öffentlichkeitsarbeit
Zimmer I.4 (1. Stock)
08782 / 9600-34
kolbinger@markt-pfeffenhausen.de
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