

Alle Haushalte, die einen Zwischenzähler für den Bezug von Gartenwasser, Stallwasser etc. eingebaut haben, werden gebeten, den Zählerstand bis spätestens 10.01.2026 mittels nachfolgendem Meldeformular mitzuteilen.
Der Nachweis der auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückbehaltenen Wassermengen kann nur über einen festinstallierten und geeichten Zähler erfolgen.
Sollte der Markt Pfeffenhausen bis zum 10.01.2026 keine Mitteilung erhalten, können wir die Abzugsmengen für die Kanalabrechnung 2025 nicht mehr berücksichtigen.
| Zimmer I.4 (1. Stock) | ||
| 08782 / 9600-34 | ||
| kolbinger@markt-pfeffenhausen.de |