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Neue Stellplatzsatzung verabschiedet

Meldung vom 17. Juli 2025

Pfeffenhausen. Mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das Modernisierungsgesetz des Freistaats Bayern wird die landesgesetzliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen zum 1. Oktober auf die Kommunen übertragen. Aus rechtlichen Gründen ist es nun erforderlich, die Stellplatzsatzung des Marktes Pfeffenhausen neu zu erlassen. Inhaltlich ändert sich damit aber grundsätzlich nichts, denn der Marktgemeinderat möchte an den bisherigen Vorgaben festhalten. 

So sieht die neue Stellplatzsatzung (ebenso wie die bisherige) zwei Stellplätze pro Wohneinheit vor – mit Ausnahme von Wohnungen, die mit Bindung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz errichtet werden. Hier sind lediglich 0,5 Stellplätze je Wohneinheit erforderlich. Weiterhin gelten für den historischen Ortskern Pfeffenhausens mit seiner geschlossenen Bauweise andere Vorgaben: Hier reicht ein Stellplatz je Wohneinheit aus. Eine weitere Ausnahme stellen Bebauungspläne dar. Sind darin Regelungen zu Parkplätzen enthalten, gehen diese der Satzung vor. Die neue Stellplatzsatzung wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung einstimmig so verabschiedet.

Kontakt

Anna Kolbinger

Büro des Bürgermeisters, Öffentlichkeitsarbeit
Zimmer I.4 (1. Stock)
08782 / 9600-34
kolbinger@markt-pfeffenhausen.de
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