

So sieht die neue Stellplatzsatzung (ebenso wie die bisherige) zwei Stellplätze pro Wohneinheit vor – mit Ausnahme von Wohnungen, die mit Bindung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz errichtet werden. Hier sind lediglich 0,5 Stellplätze je Wohneinheit erforderlich. Weiterhin gelten für den historischen Ortskern Pfeffenhausens mit seiner geschlossenen Bauweise andere Vorgaben: Hier reicht ein Stellplatz je Wohneinheit aus. Eine weitere Ausnahme stellen Bebauungspläne dar. Sind darin Regelungen zu Parkplätzen enthalten, gehen diese der Satzung vor. Die neue Stellplatzsatzung wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung einstimmig so verabschiedet.
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