

Ändert sich nach dem Stichtag 01.01.2022 etwas am Grundbesitz (u.a. Fläche, Nutzung), ist der Eigentümer gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen.
Ändert sich nur der Eigentümer, weil der gesamte Grundbesitz verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, muss dies nicht angezeigt werden.
Mehr Informationen dazu finden Sie im Flyer des Bayerischen Landesamtes für Steuern