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Gemeinderat beschließt Anleinverordnung für Kampfhunde und große Hunde

Meldung vom 10. Oktober 2025

Pfeffenhausen. Um Spaziergänger und Radfahrer besser zu schützen, möchte der Markt Pfeffenhausen Hundebesitzer dazu verpflichten, bestimmte Hunde anzuleinen. Wie diese Anleinverordnung konkret aussehen soll, hat der Gemeinderat nun beschlossen.
 
Die Verordnung sieht vor, dass Kampfhunde und große Hunde (ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern) auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf ausgewiesenen asphaltierten Geh- und Radwegen auch außerorts im gesamten Gemeindegebiet angeleint werden müssen. Kampfhunde ohne erfolgreich abgelegtem Wesenstest müssen auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen inner- wie außerorts angeleint werden. Außerdem dürfen diese Hunde, Kampfhunde und große Hunde, (auch mit Leine) künftig Kinderspielplätze und den Ufergarten am Seniorenheim nicht mehr betreten. Auf Anregung von drittem Bürgermeister Josef Hyronimus wurde hier noch die Ludwig-Freiberger-Anlage ergänzt. Von diesem Betretungsverbot nicht betroffen ist der Fußweg, der die Mühlbachstraße mit der Straße „Am Ringweg“ verbindet – hier gilt lediglich die Anleinpflicht. 

Bürgermeister Florian Hölzl betonte, dass sich der Großteil der Hundebesitzer bereits an diese Regeln halte. Man wolle nun wie andernorts seit vielen Jahren praktiziert auch in Pfeffenhausen mit einer Anleinverordnung in rechtlicher Hinsicht eindeutige Vorgaben machen. Klare Spielregeln würden helfen, ein gutes Miteinander zwischen Hundehaltern und denjenigen, die ohne Vierbeiner unterwegs sind, zu erreichen. Im Bedarfsfall ließen sich Verstöße gegen die Verordnung auch sanktionieren.  Bei der Ausarbeitung der Verordnung sei man auch darauf bedacht gewesen, den Hunden die notwendige Bewegungsfreiheit zu gewähren, weswegen die Anleinpflicht für Kampfhunde mit erfolgreich abgelegtem Wesenstest und große Hunde außerhalb von Ortschaften – etwa auf Flurbereinigungswegen – nicht gilt. Wie Hölzl erläuterte, sei die Gemeinde hinsichtlich der Inhalte der Verordnung nicht vogelfrei. So seien das Landesstraf- und Verordnungsgesetz und die einschlägige Rechtsprechung bei der Ausarbeitung der Verordnung zu berücksichtigen gewesen. Zum Beispiel sei es rechtlich nicht möglich, eine Anleinpflicht für kleinere Hunde zu erlassen oder die Anleinpflicht generell auf alle Flurbereinigungswege auszudehnen. Auf Nachfrage teilte er mit, dass neben der Verordnung nach wie vor die Möglichkeit bestehe, im Einzelfall sicherheitsrechtliche Anordnungen bezüglich einzelner Hunde zu treffen, von denen konkrete Gefahren ausgingen. Der Gemeinderat verabschiedete die vorgestellte Verordnung mit zwei Gegenstimmen. Eine Gegenstimme kam dabei von Hermann Dürmeyer (CSU), der die Verordnung grundsätzlich begrüßte, aber der Meinung war, dass man die speziell ausgewiesenen Geh- und Radwege außerorts, nicht in den räumlichen Anwendungsbereich der Verordnung nehmen sollte. Die Verordnung kann auf der Webseite des Markts Pfeffenhausen eingesehen werden. 

Kontakt

Anna Kolbinger

Büro des Bürgermeisters, Öffentlichkeitsarbeit
Zimmer I.4 (1. Stock)
08782 / 9600-34
kolbinger@markt-pfeffenhausen.de
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