

So möchte die Firma Energieernte auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche nordwestlich von Pfeffenhausen an der B299 einen Speicher errichten. Wie Thomas Hager von der Firma Energieernte erläuterte, würde die Anlage 2,36 Hektar umfassen und könnte entweder an das Mittelspannungsnetz mit einer Anlagenleistung von 20 MW und einer Speicherleistung von 40 MWh oder an das Hochspannungsnetz (110 kV-Leitung) mit einer Anlagenleistung von 100 MW und einer Speicherleistung von 200 MWh angeschlossen werden.
In einzelnen Punkten entspricht das Vorhaben den Vorgaben der Richtlinien. So ist eine Gesellschaftsgründung vorgesehen, durch die die Gewerbesteuereinnahmen zu 100 Prozent in Pfeffenhausen verbleiben würden. Außerdem ist der Abstand zur nächsten Wohnbebauung gegeben und die Fläche weist eine geminderte landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit auf. In weiteren Punkten weicht der Antrag jedoch von den Vorgaben ab: Der Batteriespeicher soll zum Beispiel nicht netzdienlich betrieben werden. Netzdienlich sind Speicheranlagen, die vom Netzbetreiber ausgeschrieben werden und in Sachen Schaltrhythmus den Vorgaben des Netzbetreibers folgen. Der beantragte Speicher ist von seiner Wirkweise her netzneutral. Ein solcher wird grundsätzlich in Abhängigkeit der Börsenstrompreise betrieben, wobei die Bereitschaft besteht, mit dem Netzbetreiber vertraglich eine bestimmte Fahrweise festzulegen.
Auch die Standortwahl entspricht nicht den Richtlinien. Diese sehen vor, dass Batteriespeicher bevorzugt in der Nähe von Gewerbe-, Industrie- oder Sondergebieten errichtet werden. Vor allem die Standortwahl gefiel den Gemeinderäten nicht. Die Wortmeldungen aus dem Gremium gingen dahin, dass der gewählte Standort zu einer weiteren Zersiedelung beitragen würde. Favorisiert werden würden Standorte im Umfeld bereits erschlossener Flächen wie zum Beispiel solche, die an PV-Freiflächenanlagen angrenzten. Dem pflichtete Bürgermeister Florian Hölzl bei, der auch auf die möglichen Auswirkungen eines nicht netzdienlichen Anlagenbetriebs auf das Ortsstromnetz einging. Robert Mora (Grüne) teilte diese Einschätzung und sprach davon, dass man sich auf Speicher mit einem ökologischen und netzdienlichen Effekt konzentrieren sollte. Der Gemeinderat entschied sich nach Abwägung der einzelnen Kriterien schließlich einstimmig gegen eine Ausweisung eines Sondergebietes, das für die Realisierung der Batteriespeicheranlage notwendig gewesen wäre.
Der zweite Antrag befasste sich mit einer Fläche östlich von Holzhausen an der B299 neben einer PV-Freiflächen-Anlage. Antragsteller war dabei Flächeneigentümer Stephan Reisch, der eine Anlage mit einer Anlagenleistung von 210 MW bei einer Gesamtspeicherleistung von bis zu 840 MWh errichten möchte. Geplant ist ein direkter Anschluss an die künftige Juraleitung und nicht an das örtliche Netz. Dies könnte auch Vorteile für künftige Vorhaben des Marktes Pfeffenhausen mit sich bringen, was Klaus Leopold (FW) und Michael Wensauer (CSU) als Gewinn sehen. Auch könnten die Batteriespeicher der benachbarten PV-Freiflächen-Anlage nach Herausfallen aus der EEG-Förderung in das Netz verhelfen.
Wie Reisch erläuterte, ist gemäß den Richtlinien auch eine Gesellschaftsgründung vorgesehen, damit die Gewerbesteuereinnahmen in Pfeffenhausen verbleiben können. Der Gemeinderat zeigte sich mehrheitlich in den Wortbeiträgen mit dem Standort als solchen einverstanden, da sich dieser an ein Sondergebiet für PV-Freiflächen-Anlagen anschließt und es sich bei der Fläche um Brachland handelt, das derzeit nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Hinterfragt wurde in den Wortmeldungen der Gemeinderäte die Größenordnung des Projekts. Da auch dieses Vorhaben aus seiner Sicht weder ökologisch zielführend noch netzdienlich sei, sprach sich Robert Mora (Grüne) neuerlich dagegen aus. Maximilian Hagn (CSU) betonte, dass im weiteren Verfahren die Beteiligung der Bürger wichtig sei. Da das Projekt grundsätzlich dem Kriterienkatalog entspricht, entschied sich der Gemeinderat mit zwei Gegenstimmen dafür, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für ein Sondergebiet „Batteriespeicher“ in Kombination mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Hölzl erläuterte, dass es so für Reisch möglich sei, eine Netzabfrage zu stellen. Er betonte aber auch, dass mit diesem Beschluss noch nicht final über das Projekt entschieden sei. Der Gemeinderat könne das Verfahren jederzeit stoppen. „Mit dem Beschluss öffnen wir nur das Tor für die Netzabfrage. Ob das Vorhaben wirklich und vor allem in welcher Dimension es umgesetzt wird, muss zu gegebener Zeit in Abhängigkeit des Ergebnisses der Netzabfrage entschieden werden“, ordnete Hölzl das Ergebnis ein.
Einen weiteren Antrag stellte die Firma Südwerk GmbH, die auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche nordwestlich von Pfeffenhausen an der B299 einen Batteriespeicher mit einer Anlagenleistung von 10 MW und einer Speicherleistung von 40 MWh errichten möchte. In einzelnen Punkten hält sich der Antragssteller an die Vorgaben des Kriterienkatalogs. So befindet sich der Standort neben der Betriebskläranlage der Brauerei Pöllinger und weist genügend Abstand zu Wohnhäusern auf. Allerdings ist auch hier kein netzdienlicher Betrieb geplant. Vorgesehen ist, die Speicher über das nahegelegene Umspannwerk an das Netz anzuschließen. Die Gremiumsmitglieder verständigten sich darauf, den Antrag trotz des „guten“ Standorts einstweilen zurückzustellen. Im Vorfeld einer Entscheidung soll ein Vertreter des Bayernwerks zu einer der nächsten Sitzungen geladen werden, um aus erster Hand zu erfahren, welche Auswirkungen der beantragte netzneutrale Batteriespeicher auf die Ortsnetzebene hat.
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