

Auf Vorschlag der Verwaltung wird das restliche Teilstück in zwei Unterabschnitte Pfaffendorf – Abzweigung Koppenwall und Abzweigung Koppenwall – Rainertshausen aufgeteilt. Letzterer kann voraussichtlich bereits im Herbst ausgeschrieben und im Frühjahr 2026 realisiert werden. Derzeit werden naturschutzfachliche Vorarbeiten geleistet und an wasserrechtlichen Genehmigungsunterlagen für notwendige Rahmendurchlässe gearbeitet. Um über den Winter ausschreiben zu können, hat der Marktgemeinderat vorausschauend die notwendigen Gelder in Form sogenannter Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt.
Durch das Aufschieben des Abschnitts von Pfaffendorf bis zur Abzweigung Koppenwall kann die Gemeinde die Zeit nutzen, um sich nochmal mit dem Thema Hochwasserschutz in Pfaffendorf auseinanderzusetzen. Grundsätzlich sind im Integralen Hochwasserschutzkonzept aus dem Jahr 2014 im Bereich Pfaffendorf keine Maßnahmen vorgesehen, da diese damals als unwirtschaftlich eingestuft wurden und daher nicht gefördert werden können. Wirtschaftlich sind Hochwasserschutzmaßnahmen nur dann, wenn die Kosten für die Maßnahmen das Schadenspotenzial eines 100-jährlichen Hochwasserereignisses nicht übersteigen. Trotzdem soll das Thema Hochwasserschutz in Pfaffendorf – auch auf Anregungen aus der jüngsten Bürgerversammlung – nochmal geprüft werden. Dabei soll der Fokus auf möglichst einfache Maßnahmen gelegt werden. Der Marktgemeinderat steht geschlossen hinter dem Vorschlag der Verwaltung, den Bau des Geh- und Radwegs in den zwei Abschnitten zu realisieren.
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