

Konkret befassen sich die einzelnen Kriterien mit verschiedenen Faktoren. Die Marktgemeinde legt etwa Wert auf die Standortwahl: So sollen Anlagen bevorzugt im räumlichen Umgriff von Gewerbe-, Industrie- oder Sondergebieten errichtet werden, um eine weitere Zersiedlung zu vermeiden. Man stehe der Ausweisung von neuen Flächen im Außenbereich skeptisch gegenüber, betonte Bürgermeister Florian Hölzl. Aus Rücksicht auf Anlieger soll der Abstand zu Wohnhäusern mindestens 100 Meter betragen und die Speicher wenn möglich so errichtet werden, dass sie sich gut in das Landschaftsbild einfügen. Geprüft werden soll auch die landwirtschaftliche Qualität der Böden und, ob durch die Anlagen ökologisch schützenswerte Flächen beeinträchtigt werden. Entscheidend ist für die Marktgemeinde zudem, ob die Gewerbesteuereinnahmen in der Gemeinde verbleiben und ob die Speicher netzdienlich betrieben werden und somit zur Netzstabilität beitragen. Außerdem soll der Antragssteller ein Havariekonzept (etwa für einen Brandfall) vorlegen.
Hölzl betonte, dass es sich dabei um Abwägungskriterien handele, anhand derer die Verwaltung künftig Anträge qualifiziert für die notwendige Marktgemeinderatsbehandlung vorbereiten könne. Der Gemeinderat wird weiterhin über jeden Antrag einzeln entscheiden und eben darüber befinden, ob eine kommunale Bauleitplanung erfolgt oder nicht. Sie ist in den meisten Fällen notwendig, um entsprechende Anlagen im Einklang mit den Vorgaben des Baurechts verwirklichen zu können. Der Gemeinderat erachtet den vorgestellten Kriterienkatalog als sinnvoll und beschloss die Richtlinie für stationäre Batteriespeicher einstimmig. Die Richtlinie kann auf der Website des Markts Pfeffenhausen unter www.pfeffenhausen.de eingesehen werden.
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