+++ Das Rathaus ist mit Ausnahme des Wahlamtes von 24.12.25 bis einschließlich 06.01.26 geschlossen. Das Wahlamt ist lediglich am 24.12.25 und am 31.12.25 geschlossen. +++

Gemeinderat nimmt Stellung zum Wasserschutzgebiet Burghart

Meldung vom 4. Juni 2025

Pfeffenhausen. Der Markt Pfeffenhausen nutzt die Möglichkeit, als Träger öffentlicher Belange Stellung im Ausweisungsverfahren für das Wasserschutzgebiet Burghart zu nehmen. In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit dieser Stellungnahme.

Der Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe beantragt für den Brunnen Burghart ein Wasserschutzgebiet, das sich auf 2.364 Hektar von Burghart bis Oberneuhausen erstreckt, wobei ein Großteil der Fläche im Gemeindegebiet Pfeffenhausen liegt. Dabei legt der Zweckverband das hydrogeologisch ermittelte Brunneneinzugsgebiet zugrunde, welches in den Fassungsbereich und in die Schutzzonen II, III A, III B und III C mit geringer werdenden Schutzstandards untergliedert werden soll.

Der Markt Pfeffenhausen unterstützt den Zweckverband, Trink- und Brauchwasser in hoher Qualität im Verbandsgebiet zur Verfügung zu stellen. Daher steht die Marktgemeinde auch hinter Bau und Betrieb des Brunnens Burghart und der Ausweisung eines wirksamen Schutzgebiets. Allerdings ist es dem Markt auch ein Anliegen, dass bei der Schutzgebietsausweisung alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Schutzgebietsverfahren über geraume Zeit hinweg Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen wird. 

Nachdem eine Schutzgebietsausweisung in der beantragten Dimension eine enorme Tragweite für Privatpersonen wie auch für die öffentliche Hand habe, müssten alle offenen Fragen im Ausweisungsverfahren geklärt werden. Eben diese aus Pfeffenhausener Sicht klärungsbedürftigen Rechts- und Fachfragen sind Gegenstand der gemeindlichen Stellungnahme, wie sie der Marktgemeinderat beschlossen hat. 

Inhaltlich äußert die Gemeinde dabei Bedenken, was die Verhältnismäßigkeit dieses großen, von Burghart bis Oberneuhausen reichenden Gebiets anbelangt. Nach einem einschlägigen Merkblatt des Landesamts für Umwelt müssten unter anderem überall hochsensible Untergrundverhältnisse vorherrschen, um zum Erfordernis eines Wasserschutzgebiets zu kommen, das wie beantragt mit den Grenzen des Brunneneinzugsgebiets identisch ist. Aus Sicht der Gemeinde sei diesbezüglich im weiteren Verfahren eine vertiefte Betrachtung notwendig, werde den grundwasserüberdeckenden Schichten im Brunneneinzugsgebiet (zum Beispiel aus Lehm) in den Antragsunterlagen doch eine mittlere bis sehr hohe Gesamtschutzfunktion für den Grundwasserkörper attestiert. Wenn auch die Grundwasserhorizonte miteinander kommunizieren würden, könne man aus Sicht der Gemeinde aus diesem Umstand nicht automatisch auf eine Sonderkonstellation rückschließen, die ein Wasserschutzgebiet im beantragten Umfang erfordere. 

Im Ergebnis tritt die Gemeinde mit ihrer differenzierten Stellungnahme für ein wirksames Wasserschutzgebiet ein und will dabei sichergestellt wissen, dass allen rechtlichen Anforderungen wie zum Beispiel dem verfassungsrechtlich verbürgten Übermaßverbot Rechnung getragen wird. Im Ergebnis müssten Wasserschutz, Eigentumsschutz und die kommunale Selbstverwaltungsgarantie vernünftig ausbalanciert werden, wobei dem Schutz des Grundwasservorkommens dabei unstrittig überragende Bedeutung zukomme. Man habe es sich, so der Tenor im Marktgemeinderat, mit dieser Stellungnahme nicht einfach gemacht, auf Vereinfachungen verzichtet und die Sachlage in ihrer Differenziertheit und Komplexität zum Gegenstand der Behandlung gemacht.

Kontakt

Anna Kolbinger

Büro des Bürgermeisters, Öffentlichkeitsarbeit
Zimmer I.4 (1. Stock)
08782 / 9600-34
kolbinger@markt-pfeffenhausen.de
Diese Meldung teilen:

Weitere aktuelle Themen aus Rathaus & Bürgerservice

alle Neuigkeiten

Oft gesuchte Themen

powered by webEdition CMS