

Hintergrund sind die bundesgesetzlichen Vorgaben zum weiteren Ausbau von Windkraftanlagen. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) legt verbindliche Flächenziele für die Bundesländer fest. Für Bayern bedeutet dies, dass bis Ende 2027 1,1 % der Fläche in jeder Planungsregion und bis Ende 2032 1,8 % bayernweit als Windenergiefläche auszuweisen sind. Mit der Überarbeitung des Regionalplans, Kapitel B VI Energie, und die Ausweisung sogenannter Vorranggebiete soll dieses Flächenziel auch in der Region Landshut erreicht werden. Ein Vorranggebiet Windkraft ist vereinfacht ausgedrückt ein Gebiet, das in der Raumplanung festgeschrieben wird, um den Ausbau der Windenergie zu fördern. In diesen Gebieten hat die Errichtung von Windkraftanlagen Vorrang vor anderen, nicht mit der Windenergienutzung vereinbaren Nutzungen. Mit der neuesten Änderung gibt es im gesamten Gemeindegebiet Pfeffenhausen allerdings keine Vorranggebiete mehr. Hintergrund sind das Gemeindegebiet Pfeffenhausen betreffende Höhenbeschränkungen für Windräder infolge militärischer Belange, die es aus Sicht des Planungsverbandes nicht erlaubten, Anlagen neueren Typs wirtschaftlich zu betreiben.
Was dies für die beiden Windkraftanlagen bedeutet, die die Bürgerenergie Niederbayern eG (BEN) in der Nähe von Burghart bereits beantragt hat, ist derzeit noch unklar. Diese wurden im Rahmen eines BImSchG-Verfahrens am 31.01.2024 mit einer jeweiligen Gesamthöhe von 180 Meter beantragt. Entgegen der Voranfrage aus dem Vorjahr wurde nun die maximal zulässige Bauhöhe über Normalhöhennull durch die Bundeswehr um 15 bzw. 33 Meter herabgesetzt. Das verändere die Planung erheblich und es werde intensiv geprüft, ob ein wirtschaftlicher Betrieb noch möglich ist. Die Anträge liefen aber vorerst weiter, teilte eine Sprecherin der BEN mit. Der Marktgemeinderat stimmte der Änderung des Regionalplans einstimmig zu.
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