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Neue Vorgaben für Passbilder: Bürgerbüro fertigt ab Mai Fotos für Ausweisdokumente an

Meldung vom 14. April 2025

Pfeffenhausen. Ab Mai dürfen für Ausweisdokumente aus rechtlichen Gründen keine Fotos mehr gescannt werden. Für diese Dokumente müssen künftig digitale Lichtbilder verwendet werden, die entweder durch einen Dienstleister elektronisch gefertigt und durch ein sicheres Verfahren an das Bürgerbüro übermittelt oder durch das Bürgerbüro elektronisch gefertigt wurden.

Das Bürgerbüro des Marktes Pfeffenhausen bietet die Erstellung von zulässigen Lichtbildern mit Hilfe eines Handys mit spezieller Software an. Das Bild wird dabei direkt von den Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro erstellt. Anschließend wird es von der Software auf dem Handy geprüft und direkt an das Ausweisprogramm des Bürgerbüros übermittelt. Das Angebot kann gegen eine Gebühr in Höhe von sechs Euro pro Dokument in Anspruch genommen werden. Im Pfeffenhausener Rathaus hat man sich in Kooperation mit einem renommierten Dienstleister bewusst für diese smarte Handylösung entschieden, um mehr Service anzubieten und einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung zu machen. Das Bürgerbüro weist darauf hin, dass diese Fotos ausschließlich zur Beantragung des jeweiligen Ausweisdokumentes verwendet und den Bürgern weder digital noch in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt werden können. Eigene ausgedruckte biometrische Bilder können nur noch bis Ende April für Ausweisdokumente verwendet werden. Hintergrund für diese Änderung ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen. Mit dieser Änderung soll verhindert werden, dass Lichtbilder elektronisch manipuliert werden. Für die Beantragung eines neuen Führerscheins ist jedoch weiterhin die Vorlage eines biometrischen Lichtbildes in ausgedruckter Form nötig.

Kontakt

Anna Kolbinger

Büro des Bürgermeisters, Öffentlichkeitsarbeit
Zimmer I.4 (1. Stock)
08782 / 9600-34
kolbinger@markt-pfeffenhausen.de
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