

Wie Gürtner erläuterte, ist die Klärschlammtrocknungsanlage als geschlossene Halle geplant. Die Anlage sei so konzipiert, dass die Abwärme aus der vorhandenen Biogasanlage genutzt wird, um den Klärschlamm zu trocknen. Dieser soll dann zu Pellets gepresst und in zwei Silos bis zum Abtransport gelagert werden. Maximal könnten dort täglich 20 Tonnen Klärschlamm angeliefert werden, dies entspreche einem Lastwagen pro Tag. Gürtner erklärte, dass er Grundstückseigentümer, Antragsteller und Betreiber der Klärschlammtrocknung sei und mit dem Betrieb von Daniel Stieglmeier aus Thonhausen kooperieren wolle. Dieser liefere den vorentwässerten Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen und entsorge die getrockneten Pellets. Die Vorentwässerung auf den kommunalen Kläranlagen und die nun beantragte Trocknung machten die Entsorgung des Klärschlamms nachhaltiger.
Zur Nachfrage von Ruth Müller (SPD) nach Bedenken von Bürgern sagte Simon Söder (FW) als örtliches Gemeinderatsmitglied, dass sich einige Bürger hinsichtlich eines früher beantragten, aber letztlich nicht umgesetzten Vorhabens kritisch äußerten. Die Klärschlammtrocknung, um die es nun gehe, sei dabei nicht problematisiert worden. Nachdem Franz Kindsmüller (FW) eine Behandlung im Marktgemeinderat anregte, informierte Bürgermeister Hölzl über die Geschäftsordnungsregelungen. Der Bauausschuss müsse als beschließender Ausschuss über den Antrag entscheiden. Die Entscheidung könnte aber, wenn sich ein Drittel der Gremiumsmitglieder dafür ausspräche, dem Marktgemeinderat zur Nachprüfung vorgelegt werden. Das Landratsamt Landshut als Genehmigungsbehörde sei im Rahmen einer Vorprüfung zum Ergebnis gekommen, dass die Klärschlammtrocknung als privilegiert einzustufen sei. Sobald ein Vorhaben privilegiert und die Erschließung gesichert sei, müsse der Bauausschuss das Einvernehmen erteilen, erklärte Hölzl. Der Bauausschuss erteilte schließlich mit 8:1 sein gemeindliches Einvernehmen und lehnte mit 1:8 Stimmen eine Nachprüfung durch den Marktgemeinderat ab. Gegen den Antrag stimmte nur Franz Kindsmüller (FW), der auch eine Nachprüfung durch den Marktgemeinderat befürwortete.
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