

Bürgermeister Florian Hölzl erläuterte die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Löschwasserversorgung. Im Geltungsbereich von Bebauungsplänen und im beplanten Innenbereich ist die öffentliche Hand – konkret der Wasserzweckverband – für einen Grundschutz zuständig. Dieser ist in der Regel über das Wasserleitungsnetz gegeben. Im Außenbereich – also in Einöden und Weilern – endet die Zuständigkeit der öffentlichen Hand stets mit dem Wasserleitungsnetz. Da das Wasserleitungsnetz entsprechend der Abnahmemengen im Außenbereich oftmals relativ schmale Rohrdurchmesser hat, unterstützt die Gemeinde seit 1983 Privatpersonen bei ihren Anstrengungen, Löschweiher vorzuhalten und zu pflegen. So sind 18 Löschweiher im Gemeindegebiet bekannt, deren Zustand die Verwaltung in den letzten Wochen erfasst hat. Die Löschwasserversorgung habe einen hohen Stellenwert und man wolle die Eigentümer hier noch mehr unterstützen, betonte Hölzl. Deswegen schlug die Verwaltung eine Anpassung der Zuschüsse für den Unterhalt und die Errichtung von Löschweihern vor.
Bisher lagen die Zuschüsse für die Wiederherstellung von Löschweihern bei Einöden bei 300 Euro und bei Weilern bei 450 Euro. Auf Vorschlag der Verwaltung sollen künftig nicht mehr zwischen Einzelgehöften und Weilern unterschieden werden und fachlich notwendige Unterhaltungsmaßnahmen mit 50 Prozent der tatsächlichen Kosten, maximal mit 750 Euro je Maßnahme bezuschusst werden. Wird ein neuer Weiher beziehungsweise ein Behältnis angelegt, können die Eigentümer künftig ebenfalls einen Zuschuss von 50 Prozent der tatsächlichen Kosten (maximal 1.500 Euro) erhalten. Für die Auszahlung des Zuschusses muss der jeweilige Eigentümer bei der Gemeinde vor Maßnahmendurchführung einen Antrag stellen und die Freigabe der Gemeinde abwarten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt vorbehaltlich hinreichender Haushaltsmittel nach Vorlage prüffähiger Rechnungen. Eigenleistungen sollen nicht bezuschusst werden. Bau und Unterhalt von Löschweihern, die bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich machen, wird die Gemeinde nicht bezuschussen. Diesem Vorschlag stimmte das Gremium ohne Gegenstimme zu.
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