Hebesatz festgelegt: Marktgemeinderat befasst sich eingehend mit der Grundsteuer B

Meldung vom 22. November 2024

Pfeffenhausen. Da die Grundsteuer ab dem kommenden Jahr über ein neues Berechnungsmodell ermittelt wird, sind die Kommunen gefordert, ihre Hebesätze neu festzulegen. Würde der Markt Pfeffenhausen den Hebesatz nicht verändern, würden die Grundstückseigentümer deutlich mehr zahlen. In der Sitzung am Dienstag (19.11.) hat sich der Marktgemeinderat dafür entschieden, den Hebesatz so festzulegen, dass die Grundsteuereinnahmen insgesamt moderat steigen.

Die Grundsteuer B (für bebaubare Grundstücke) berechnet sich anhand des Grundsteuermessbetrages, der von den Finanzämtern festgesetzt wird, und dem Hebesatz, den die Gemeinden festlegen. In Bayern gilt für die Berechnung des Grundsteuermessbetrages ab 2025 das Flächenmodell, das sich anhand der Grundstücksfläche, der Gebäudefläche und der Nutzung der Immobilie berechnet. Derzeit sind die Hebesätze für die Grundsteuer A sowie die Grundsteuer B auf 350 Prozent festgesetzt. Würde man den Hebesatz für die Grundsteuer B so belassen, würden die Einnahmen deutlich steigen. 

Grundsätzlich kann jede Gemeinde ihre Hebesätze individuell festsetzen. Bürgermeister Florian Hölzl betonte in der Sitzung, dass die Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind, ihre Haushalte auszugleichen. Die Haushalts- und Finanzlage des Marktes Pfeffenhausen sei wie generell im kommunalen Bereich angespannt. Es seien deutliche Ausgabensteigerungen in nahezu allen Bereichen zu verzeichnen. Insbesondere die Personalkosten infolge jüngster Tarifsteigerungen und die gestiegene Kreisumlage fielen im Verwaltungshaushalt ins Gewicht. Auch die Entwicklung der Inflationsrate in Deutschland in den letzten Jahren mache die Herausforderungen nicht kleiner. Man war sich in der Sitzung über die Fraktionsgrenzen hinweg einig, dass es für den Markt Pfeffenhausen notwendig ist, über die Grundsteuer Mehreinnahmen zu generieren, um den wachsenden Aufgabengerecht werden zu können. Wichtig war aber dem Gremium natürlich auch, den Einzelnen finanziell nicht zu stark zu belasten. In den Fraktionen wurde im Vorfeld der Ratssitzung intensiv diskutiert, um hier eine Lösung mit Augenmaß zu finden. Letztlich hat man sich auf einen Hebesatz von 290 Prozent geeinigt. Damit liegt der Hebesatz auf dem Niveau der Nachbargemeinden, was den Gemeinderäten sehr am Herzen lag. So betonten Michael Wensauer (CSU), Robert Mora (Grüne) und Klaus Leopold (FW) etwa, dass sich der Hebesatz von 290 Prozent im regionalen Vergleich in einem angemessenen Rahmen befinde. Hölzl stellte klar, dass die Mehrbelastungen für den einzelnen Grundstückseigentümer aufgrund des neuen Flächenmodells und der damit verbundenen Systemumstellung unterschiedlich ausfallen werden und leider keine pauschalen Antworten gegeben werden könnten. Generell werde sich wohl erst im Jahresverlauf 2025 zeigen, wie valide die vom Finanzamt übermittelten Messbescheidswerte seien, auf welche die Gemeinde die Hebesätze anwendet.

Außerdem hat der Gemeinderat beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer A (agrarisch genutzte Grundstücke) bei dem bisherigen Hebesatz von 350 Prozent zu belassen. Neu ist hier, dass die Wohngebäude aus der Landwirtschaft künftig auch unter den Grundsteuer B fallen (und nicht mehr anhand der Grundsteuer A berechnet werden), weswegen mit einem leichten Rückgang der Steuereinnahmen aus der Grundsteuer A gerechnet wird.

Die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze liegt im Rathaus Pfeffenhausen, Marktplatz 3, in der Kämmerei zur Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.

Kontakt

Anna Kolbinger

Büro des Bürgermeisters, Öffentlichkeitsarbeit
Zimmer I.4 (1. Stock)
08782 / 9600-34
kolbinger@markt-pfeffenhausen.de
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