Hochwasserschutzkonzept für Oberlauterbach und Baldershausen
Meldung vom 13. August 2024
Das Ingenieurbüro EBB aus Zeitlarn bei Regensburg hat sich im Auftrag des Markts Pfeffenhausen auf das Integrale Hochwasserschutzkonzept und das Starkregenkonzept hin an die Ausplanung des Hochwasserschutzes in den Ortsbereichen Baldershausen und Oberlauterbach gemacht. Das Grundkonzept wurde vom Marktgemeinderat gebilligt und befindet sich aktuell in der weiteren Detaillierung. Die laufenden Bodenuntersuchungen stellen dabei einen weiteren wichtigen Mosaikstein auf den Weg zur Umsetzung dar. Teil des Gesamtkonzeptes sind Durchlasserweiterungen entlang der Gewässer 3. Ordnung, Maßnahmen des Objektschutzes und des technischen Hochwasserschutzes, um Bach- bzw. Niederschlagswasser vor der geschlossenen Ortslage zurückzuhalten und nur gedrosselt abfließen zu lassen. Die Maßnahmen entlang des Baldershausener Grabens, des Lauterbachs wie auch des Straßenseitengrabens von Wildenberg her kommend sollen wie mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut besprochen in mehrere Bauabschnitte untergliedert und paketweise zur Umsetzung gebracht werden. Teil des ersten Pakets ist einerseits ein sogenannter Objektschutz westlich vor Baldershausen. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme des Starkregenschutzes. Konkret geht es darum, auf die Abflussrichtungen dahingehend Einfluss zu nehmen, dass Gebäulichkeiten bestmöglich geschützt werden. Im Mittelpunkt des ersten Pakets steht ein klassisches Rückhaltebecken zwischen Baldershausen und Oberlauterbach entlang des Baldershausener Grabens. Nachdem die Kreisstraße sehr tief liegt und im Starkregenfall faktisch zum Vorfluter wird, wird es im Zusammenhang mit der Verwirklichung dieses Beckens notwendig werden, über einen abschnittsweisen Eingriff in die Straßenquerneigung einen Zufluss in den Rückhalteraum sicherzustellen. Nach Vorliegen der Bodenbegutachtung und der weiteren ingenieurmäßigen Ausplanung sollen noch in 2024 die wasserrechtlichen Genehmigungsanträge für die Teilmaßnahmen des ersten Pakets am Landshuter Landratsamt gestellt werden. Sobald die Maßnahmen plangenehmigt sind, kann das Förderverfahren, für das das Wasserwirtschaftsamt Landshut zuständig ist, durchlaufen werden. Dann können die Maßnahmen nach den vergaberechtlichen Statuten ausgeschrieben und zur Umsetzung gebracht werden. In der Haushaltssitzung hat der Marktgemeinderat in die Finanzplanung (2025 – 2027) zur Planung und Umsetzung Gelder in Höhe von 900.000 Euro eingeplant. Nach den Vorgesprächen mit der Wasserwirtschaftsverwaltung wird damit gerechnet, dass die Maßnahmen direkt am Gewässer mit 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten staatlicherseits gefördert werden. Die kommunalen Verantwortungsträger halten nach aktuellem Projektierungsstand einen Umsetzungsbeginn in 2025 für realistisch. Nachdem das Gerinne des Baldershausener Grabens aktuell nur eine Menge von maximal 0,5 m³/s schadlos aufnimmt, wird man selbst bei Ausschöpfung sämtlicher Rückhaltekapazitäten in der freien Flur und entlang des Gewässerlaufs nicht auf das staatliche Zielniveau des Schutzes vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis plus 15-prozentigem Klimafaktor kommen, so dass in einem zweiten Bauabschnitt nach Überzeugung des beauftragten Planungsbüros nichts an einem Ausbau des Gerinnes des Baldershausener Grabens vorbeiführt. Dies wiederum setzt natürlich eine genaue Betrachtung des Zulaufs des Baldershausener Grabens in den Lauterbach voraus, um schlussendlich hier keine Verlagerung der Problematik zu erzeugen.