Einführung von Rosengräbern
Meldung vom 23. Juli 2024
Mit der Einführung der neuen Friedhofssatzung Anfang des Jahres wurde eine zusätzliche Grabart, die sogenannten Rosengrabstätte, eingeführt. Bei den Rosengräbern handelt es sich um eine Form der Urnenbestattung, die derzeit von der Friedhofsverwaltung auf aufgelassenen Grabstellen angelegt und mit Rosensträuchern eingefasst wird. Ziel dieser Neuerung war es, auf die freiwerdenden Gräber zu reagieren und zugleich das Angebot für trauernde Angehörige zu erweitern. Im Gegensatz zur anonymen Bestattung ermöglicht die Rosengrabstätte den Hinterbliebenen, den Verstorbenen mit einem nach Vorgaben gestalteten Schild zu würdigen. Ein Pflegeaufwand entsteht den Grabnutzern bei dieser Grabart jedoch nicht, da die Pflege der Rosengrabstätten von der Friedhofsverwaltung übernommen wird. Darüber hinaus hat die neue Grabart auch finanzielle Vorteile, da sie die Verteilung der Vorkosten auf die Endkostenstellen und Bemessungseinheiten verändert, was wiederum zur Stabilisierung der Friedhofsgebühren beiträgt. Die jährlichen Kosten für eine Rosengrabstätte belaufen sich auf 47,00 €.
