Marktgemeinderäte beschäftigen sich mit Windkraft – Höhenbeschränkungen limitierender Faktor
Meldung vom 21. November 2023
Pfeffenhausen. In seiner letzten Sitzung beschäftigte sich der Marktgemeinderat aus Anlass der Fortschreibung des Regionalplans neuerlich mit dem Thema Windkraft. Der Regionale Planungsverband beabsichtigt, im Regionalplan die sogenannten Ausschlussgebiete, in denen eine Windkraftnutzung ausgeschlossen ist, aufzuheben. Die Gremiumsmitglieder zeigten sich mit diesem Vorgehen für das Gebiets des Markts Pfeffenhausen einverstanden. Dieser Vorstoß des Planungsverbands ist auf die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms zurückzuführen, wonach in jeder Planregion bis Ende 2027 1,1 Prozent der Regionsfläche positiv für die Windenergienutzung ausgewiesen sein müssen. Von daher, so Bürgermeister Hölzl, sei zu erwarten, dass sich der Planungsverband in einem weiteren Schritt anschicken wird, über den Ausweis weiterer Vorrang- und Vorbehaltsflächen diese Zielsetzung zu erreichen. Gegenwärtig befinden sich auf dem Gebiet des Markts Pfeffenhausen insgesamt neun Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Nach dem Wind-an-Land-Gesetz des Bundes ist es in dieser Gebietskulisse wie auch unter anderem in bewaldeten Gebieten im Sinn des bayerischen Waldgesetztes schon aktuell möglich, Windkraftanlagen ohne eine positive Zulassungsentscheidung der Gemeinde verwirklichen zu können, ist eben in diesen Bereichen die bisherige 10-H Regelung entfallen. Sie besagt, dass eine Windkraftanlage einen mindestens 10-fachen Anlagenabstand zur nächsten geschützten Wohnbebauung haben muss. Als geschützt in diesem Sinn gelten Wohnanwesen in einem qualifizierten Bebauungsplan wie auch solche in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, nicht aber Streusiedlungen und Einzelwohnlagen. Trotzdem stünden die Investoren, wie es Hölzl zum Ausdruck brachte, nicht Schlange. Dies sei Ausfluss bestehender Höhenbegrenzungen infolge militärischer Einrichtungen wie zum Beispiel der Radaranlage Manching. Nach Einschätzung des Bürgermeisters würden die Militärs in der aktuellen außenpolitischen Lage wohl auch nicht von ihren Pfründen loslassen, so dass die Verwirklichung moderner Anlagen mit Höhen zwischen 200 und 250 Meter im Gebiet des Markts Pfeffenhausen kaum in Betracht kämen. Konkret lägen die Höhenbeschränkungen je nach Standort im Gemeindegebiet bei 610 beziehungsweise 670 Meter über dem Meeresspiegel. In Abhängigkeit der Höhenlage des jeweiligen Standorts ließen sich unter diesen Parametern in den bisherigen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten nur Anlagen mit einer Höhe von deutlich unter 200 Metern errichten. Hölzl schloss seinen Bericht mit der Vorausschau, dass wohl auch der Planungsverband bei der anstehenden Überarbeitung der Vorrang- und Vorbehaltsflächen auf diesen Umstand werde reagieren müssen, mache es doch wenig Sinn, Flächen positiv für die Windenergienutzung auszuweisen, wenn sie dann für Windkraftanlagen neueren Typs doch nicht zur Verfügung stünden. Beim weiteren Diskussionsprozess wird die Gemeinde durch einen Windkümmerer begleitet, der auch den anderen Kommunen der ILE Holledauer Tor beratend zur Seite steht und durch das Wirtschaftsministerium finanziert wird.
Kontakt
Anna Kolbinger
Büro des Bürgermeisters, Öffentlichkeitsarbeit