

Wie Hölzl erläuterte, liegt der Bauort im Außenbereich. Entscheidend sei für die Gemeinde die Frage nach der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit und damit nach der Privilegierung. Nach dem einschlägigen Bundesbaugesetzbuch setzt der Privilegierungstatbestand voraus, dass die Anlage der öffentlichen Versorgung mit Wärme dient. Genau diesen Aspekt will der Antragsteller nun noch weiter ausarbeiten, um eine Marktgemeinderatsentscheidung auf einer noch fundierten Faktengrundlage zu ermöglichen. Die Rückstellung sei zu begrüßen, um zu einer rechtssicheren Gemeinderatsbehandlung zu kommen, betonte Hölzl.
Stieglmeiers Betriebskonzept sieht eine Pyrolyseanlage von Holzhackgut vor, deren freigesetzte Prozesswärme sowohl zur Trocknung entwässerter Klärschlämme (von kommunalen Kläranlagen aus der Region) als auch zur Beschickung eines Wärmespeichers genutzt werden soll. Letzterer soll wiederum Ausgangspunkt für ein Nahwärmenetz für die Ortschaften Thonhausen, Oberlauterbach und Baldershausen sein – ergänzt werden soll der Wärmespeicher durch eine Holzhackschnitzelheizung. Das Wärmenetz soll voraussichtlich über eine Genossenschaft betrieben werden. Nach einer Infoveranstaltung haben 64 Anwohner grundsätzlich an einer Nahwärmeversorgung Interesse bekundet.
Der Gemeinderat wird sich dann erneut mit dem Vorhaben befassen, wenn noch konkretere Daten, beispielsweise zur Betreiberstruktur und zur Trassenplanung, vorliegen. Grundsätzlich erteilt der Marktgemeinderat lediglich das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauantrag – die Genehmigungsbehörde, die schlussendlich über den Antrag entscheidet, ist jedoch das Landratsamt Landshut.
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