

Die Elektrolyseur-Betreibergesellschaft Hy2B Wasserstoff GmbH ist zwar bereit, die Abwärme zu verkaufen – will allerdings nicht als Wärmeversorger auftreten. Daher möchte sich der Markt Pfeffenhausen vorerst selbst mit den Planungen befassen. Hierfür stehen der Kommune verschiedene Fördermittel zur Verfügung. So können Förderanträge nach der Richtlinie für effiziente Wärmenetze „BEW“ beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) gestellt werden. Hier gibt es zwei Module, die nacheinander beantragt werden können. Modul I sieht eine Förderung für eine Machbarkeitsstudie für neue Wärmenetze vor. Dabei werden Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit untersucht. Die Förderung beträgt 50 Prozent.
In einem zweiten Schritt könnte dann im Modul II der Bau des Wärmenetzes, also alle Maßnahmen von der Installierung der Erzeugungsanlagen über die Wärmeverteilung bis zur Übergabe der Wärme an die Gebäude gefördert werden. Hier liegt der Fördersatz bei 40 Prozent. Die Förderung des Moduls II ist dabei auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt und damit wird nur der Teil der Ausgaben gefördert wird, der nicht über entsprechende Erlöse gedeckt werden kann.
Aus Sicht des Marktgemeinderatsüberwiegen die Vorteile einer umfassenden Betrachtung des gesamten Ortes Pfeffenhausen, auch wenn diese deutlich zeitintensiver ist. „Wir sollten die Abwärme, die der Elektrolyseur ohnehin produziert, unbedingt nutzen und uns die Chance nicht entgehen lassen, mittel- bis langfristig im ganzen Ort Pfeffenhausen Optionen zur Wärmewende aufzuzeigen“, betonte zum Beispiel Bürgermeister Florian Hölzl. Hier sei in vielen Dörfern im Umland in den vergangenen Jahren privatwirtschaftlich getrieben bereits viel erreicht worden. Das sieht der Marktgemeinderat genauso. Da bereits die Förderantragsstellung sehr aufwendig ist und nur mit Hilfe eines Ingenieurbüros möglich ist, beauftragte der Gemeinderat deswegen in der nicht öffentlichen Sitzung am Dienstag (31.01.23) die Gammel Engineering GmbH aus Abensberg mit der Ausarbeitung einer Projektskizze für den Förderantrag. Ob die Planungen überhaupt und dann letztlich – durch die Kommune oder einen Drittanbieter als Wärmeversorger – auch umgesetzt werden, ist mit diesem Beschluss noch nicht entschieden.