Vollzug des Gaststättengesetzes, Antrag nach § 12 GastG

Bitte beachten Sie, dass eine Erteilung der Gestattung nach § 12 GastG in Form einer kostenfreien Fiktion nur dann in Betracht kommt, wenn Sie den Antrag mind. zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin gestellt haben und dieser vollständig ist.
Angaben zur Zuverlässigkeitsprüfung:

Es liegt eine gültige Reisgewerbekarte vor. Sie wird in Kopie hochgeladen.
Es liegt eine gültige Gaststättenerlaubnis vor. Sie wird in Kopie hochgeladen.
Es liegt eine sonstige gültige und von der Zuverlässigkeit abhängige gewerberechtliche Erlaubnis vor. Sie wird in Kopie hochgeladen.
Es wurde in der Vergangenheit bereits für einen erfolgten gleichartigen Ausschank alkoholischer Getränke eine Gestattung des Markts Pfeffenhausen erteilt. Dieser wurde ohne behördliche Beanstandungen durchgeführt.
Ich habe in Kopie ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 5 GewO, jeweils nicht älter als ein Jahr, hochgeladen.


Mir ist bewusst, dass auch im Fall der Fiktion, sämtliche öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Vorgaben einzuhalten sind, die an den gaststättenrechtlichen Betrieb gestellt werden, wobei die grundlegenden Regelungen für den gaststättenrechtlichen Betrieb, die auf der Website des Marktes Pfeffenhausen einzusehen sind, lediglich einen Überblick geben, aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an poststelle@markt-pfeffenhausen.de widerrufen.

Kontakt

Elfriede Danböck (Gewerbeamt)

Zimmer E.2 (Erdgeschoss)
08782 / 9600-16
gewerbe@markt-pfeffenhausen.de
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