Schöffenwahl 2023

Für die Jahre 2024 – 2028 werden wieder Schöffen für die Schöffengerichte und Strafkammern gewählt.

Der Markt Pfeffenhausen muss hierfür eine Vorschlagsliste mit geeigneten Personen aufstellen.
Nähere Informationen können Sie auf der offiziellen Informationsseite zur Schöffenwahl entnehmen: https://schoeffenwahl2023.de/

Bewerben können sich:
• deutsche Staatsangehörige,
• zwischen dem 25. und 69. Lebensjahr (Stichtag 01.01.2024),
• die in der Gemeinde wohnen,
• gesundheitlich geeignet sind,
• die deutsche Sprache für das Amt ausreichend beherrschen und
• nicht in Vermögensverfall geraten sind.

Nachfolgende Personen sollen nicht zum Schöffen berufen werden:
• Die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung
• Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können
• Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte
• gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer
• Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind
• Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben
• Personen, die wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.

Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind u. a.:
• Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind
• Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Interessenten bewerben sich umgehend beim Markt Pfeffenhausen ausschließlich unter Verwendung der speziellen Bewerbungsformulare für Schöffen.

• Bewerbungsformular Schöffe

Die Formulare können auch im Bürgerbüro, Zimmer E.1 oder Zimmer E.2, abgeholt werden. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Lutz oder Frau Roider unter Telefon 08782/9600-20 zur Verfügung.

Beide Formulare sind postalisch beim Markt Pfeffenhausen (Marktplatz 3, 84076 Pfeffenhausen) oder per E-Mail an ewo@markt-pfeffenhausen.de abzugeben.


Der Landkreis Landshut sucht außerdem Jugendschöffen. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises oder im Flyer.

 




veröffentlicht am 08.03.2023 · alle Meldungen anzeigen
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