Formulare
Nachfolgende PDF-Formulare können Sie leer als "Papiervorlage" ausdrucken. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, das jeweilige Formblatt auszufüllen und als E-Mail weiterzusenden. Bei den Formblättern "G1","G2" und "Einsatzbericht Brand" besteht zusätzlich die Möglichkeit, das ausgefüllte Formblatt auf Ihrem Rechner abzuspeichern oder auch per Datenträger weiterzugeben.Zum Ausfüllen ist die aktuell verfügbare Version von Adobe Acrobat Reader notwendig. Bei älteren Versionen des Acrobat Readers kommt es beim Ausfüllen zu Formatierungsproblemen (Symbolverschiebungen usw.). Das Ausdrucken des leeren Formulars als Papiervorlage ist natürlich auch mit älteren Versionen möglich.
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Formulare aus dem Einwohnermeldeamt
Formulare aus der Abfallwirtschaft
Antrag auf Befreiung von der Biotonne
Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Antrag auf Benützung einer gemeinsamen Mülltonne
Antrag zur Abholung von Müllgefäßen
Antrag zur Auslieferung von Müllgefäßen
Antrag zur Änderung des vorhandenen Müllgefäßes
Formulare aus dem Feuerwehrwesen
Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst
Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst – Selbständige
Einsatzbericht Feuerwehr
Einsatzbericht Sicherheitswache
Einsatznachweis Feuerwehr
Vorschlagsliste für die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens
Formulare aus dem Kassen- und Abgabewesen
Formulare aus dem Bauamt
Allgemein: aktuelles Bauantragsformular! Die aktuell gültigen Formulare sind auf der Homepage des Innenministeriums eingestellt:
Ziffer 1:
o Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Bauherrn zur Beschleunigung
des Verfahrens
o Bestellung eines Vertreters als Ansprechpartner für die Bauverwaltung,
ggf. der Planer
Ziffer 2:
o Genaue Bezeichnung des Bauvorhabens
o Angabe der Gebäudeklasse
Bei Bauvorhaben gemäß Art. 62 Abs. 3 Satz 3 BayBO muss angegeben
sein, ob die Prüfung des Brandschutznachweises bauaufsichtlich oder
durch einen Prüfsachverständigen erfolgen soll
o Bedarf das Vorhaben einer Ausnahme, Befreiung, Abweichung oder
denkmalschutzrechtlicher Erlaubnis?
Eine Befreiung ist immer dann erforderlich, wenn die Festsetzungen
eines Bebauungsplanes im Bauantragsverfahren nicht eingehalten
werden.
Mit dem Bauantrag sind auch die entsprechenden Befreiungen mit
Begründung zu beantragen. Die Unterlagen müssen durch einen
Planvorlageberechtigten (d.h. Planzeichner, Architekten etc.) vorgelegt
werden. Ein Formblatt ist hier nicht notwendig, ein Schreiben genügt.
Ziffer 3:
o Angaben zum Baugrundstück:
o Gemarkung und Flurnummer sind zwingend erforderlich (die Angabe der
Parzellennummer bei Neubaugebieten reicht nicht aus)
o Gemarkung prüfen; evtl. erstreckt sich das Bauvorhaben über mehrere
Flurnummern
o Sind Dienstbarkeiten oder Abstandsflächenübernahmen auf dem
Baugrundstück vorhanden?
Ziffer 5:
o Angaben zu allen anliegenden Nachbargrundstücken
(auch Punktnachbarn) samt der Nachbarbeteiligung
(Unterschrift erteilt ja oder nein – also verweigert, aber beteiligt)
o Bei Ziffer 5 sind keine Unterschriften direkt auf dem Antragsformular
erforderlich, diese haben auf den Planvorlagen zu unterschreiben
o Benachrichtigung der Nachbarn, deren Unterschriften fehlen, auf Antrag
des Bauherrn (pro vom Markt Pfeffenhausen benachrichtigter Nachbar
fallen 25 € Verwaltungsgebühren an); ein Nachweis hierüber ist
beizulegen
Ziffer 11:
o Unterschrift des Bauherrn und des Entwurfsverfassers
2. Baubeschreibung
Ziffer 4:
Sollte es sich um eine Arbeitsstätte mit höherem Gefährdungspotential handeln, ist eine weitere Ausfertigung der Bauvorlagen zu fordern, die zur Weiterleitung an das Gewerbeaufsichtsamt bestimmt ist
Ziffer 13:
Unterschrift des Bauherrn und des Planfertigers
3. Pläne/Bauzeichnungen nach Bauvorlagenverordnung
Hier ist die Bauvorlagenverordnung (insbesondere Anlage 1) zu beachten!
o Aktueller amtlicher Lageplan mit Auszug aus dem Katasterkartenwerk im
Original und ohne Einträge (nicht älter als ein halbes Jahr!), meist im
Maßstab 1 : 1.000 in die grüne Mappe geben. Erhältlich beim Markt
Pfeffenhausen oder Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
in Landshut
o Kopie des o.g. Lageplans mit Darstellung des Vorhabens (M 1 : 1.000)
und den Unterschriften von Bauherr, Planfertiger und der Nachbarn
(kein angeheftetes Beiblatt!)
o Lageplan mit Darstellung der Abstandsflächen und Grenzabstände
o Erklärung der Übernahme einer Abstandsfläche (samt Unterschrift des
bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfassers auf den Plandarstellungen),
soweit erforderlich
o Bauzeichnungen mit Angaben des Urgeländes mit Angabe der
Höhenquoten in den Ansichten und im Schnitt, sowie der Eckpunkte
des Baugrundstückes,
vgl. § 7 Bauvorlagenverordnung
Angabe der max. Wandhöhe mit Höhenbezugspunkt
Zudem sind die Bauzeichnungen mit den Nachbarangaben, ggf. deren
Unterschrift und den Unterschriften des Bauherrn und des
Entwurfsverfassers zu versehen
o Darstellung der Stellplätze im Lageplan, sowie deren Berechnung
o Bei Nutzungsänderung: Angaben zur bisherigen und beabsichtigten
Nutzung
4. Sonstige Formulare/Angaben
Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers -> Formblatt
o Das Formblatt ist immer zwingend beizulegen, wenn die Ableitung nicht
im Mischsystem oder durch einen Regenwasserkanal erfolgt
Wohnflächenberechnung – Wohnflächenzusammenstellung (nach WoFlV)
o Diese Angaben werden zur späteren Berechnung der Grundsteuer
unbedingt benötigt.
Anlage zum Antrag auf Errichtung eines Ersatzwohnhauses
o Das Formblatt "Antrag auf Errichtung eines Ersatzwohnhauses" ist immer
zwingend bei Ersatzwohnhäusern beizulegen
(§ 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauGB)
Erklärung Austragswohnhaus
o Das Formblatt "Erklärung Austragswohnhaus" ist immer zwingend bei
Austragshäusern beizulegen
(§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Angabe Stallanlagen
o Schriftliche Angaben zu
a) den Tierbeständen auf der Hofstelle nach Realisierung
o.g. Baumaßnahme
b) dem Umfang der bewirtschafteten Ackerflächen
Die o.g. Angaben sind immer bei Stallbauvorhaben beizulegen
(§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Bei Gaststätten
o Angaben, ob Alkohol ausgeschenkt wird
o Angaben der Gastplätze (mit Bestuhlungsplan)
Info zur Grundstücksvermessung
Infos für Gewässeranlieger
Gewässeranlieger haben ein wertvolles Stück Natur vor der Haustür und daher eine Verantwortung zum Erhalt bzw. Schutz dieses Naturschatzes.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt informiert in einer Broschüre in Kurzform über die Rechte und Pflichten von Anliegern an kleinen Gewässern.
Erklärung zur Landwirtschaft
Für das Landratsamt Landshut und das Amt für Landwirtschaft ist es im Zuge eines Bauvorhabens im Außenbereich hilfreich, die beiliegende „Erklärung zur Landwirtschaft“ vollständig ausgefüllt mit den Bauantragsunterlagen einzureichen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Paech vom Landratsamt Landshut (0871 / 408-3164) gerne zur Verfügung.
Erklärung zur Landwirtschaft