Formulare

Nachfolgende PDF-Formulare können Sie leer als "Papiervorlage" ausdrucken. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, das jeweilige Formblatt auszufüllen und als E-Mail weiterzusenden. Bei den Formblättern "G1","G2" und "Einsatzbericht Brand" besteht zusätzlich die Möglichkeit, das ausgefüllte Formblatt auf Ihrem Rechner abzuspeichern oder auch per Datenträger weiterzugeben.

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Formulare aus dem Einwohnermeldeamt

Formulare aus der Abfallwirtschaft

Formulare aus dem Feuerwehrwesen

Formulare aus dem Kassen- und Abgabewesen

Formulare aus dem Bauamt

1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular

Allgemein: aktuelles Bauantragsformular! Die aktuell gültigen Formulare sind auf der Homepage des Innenministeriums eingestellt:


Ziffer 1:
o Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Bauherrn zur Beschleunigung
   des Verfahrens
o Bestellung eines Vertreters als Ansprechpartner für die Bauverwaltung,
  ggf. der Planer

Ziffer 2:
o Genaue Bezeichnung des Bauvorhabens
o Angabe der Gebäudeklasse
   Bei Bauvorhaben gemäß Art. 62 Abs. 3 Satz 3 BayBO muss angegeben
   sein, ob die Prüfung des Brandschutznachweises bauaufsichtlich oder
   durch einen Prüfsachverständigen erfolgen soll
o Bedarf das Vorhaben einer Ausnahme, Befreiung, Abweichung oder
   denkmalschutzrechtlicher Erlaubnis?

   Eine Befreiung ist immer dann erforderlich, wenn die Festsetzungen
   eines Bebauungsplanes im Bauantragsverfahren nicht eingehalten
   werden.
   Mit dem Bauantrag sind auch die entsprechenden Befreiungen mit
   Begründung zu beantragen.  Die Unterlagen müssen durch einen
   Planvorlageberechtigten (d.h. Planzeichner, Architekten etc.) vorgelegt
   werden. Ein Formblatt ist hier nicht notwendig, ein Schreiben genügt.

Ziffer 3:
o Angaben zum Baugrundstück:
o Gemarkung und Flurnummer sind zwingend erforderlich (die Angabe der
   Parzellennummer bei Neubaugebieten reicht nicht aus)
o Gemarkung prüfen; evtl. erstreckt sich das Bauvorhaben über mehrere
   Flurnummern
o Sind Dienstbarkeiten oder Abstandsflächenübernahmen auf dem
   Baugrundstück vorhanden?

Ziffer 5:
o Angaben zu allen anliegenden Nachbargrundstücken
  (auch Punktnachbarn) samt der Nachbarbeteiligung
  (Unterschrift erteilt ja oder nein – also verweigert, aber beteiligt)
o Bei Ziffer 5 sind keine Unterschriften direkt auf dem Antragsformular
   erforderlich, diese haben auf den Planvorlagen zu unterschreiben
o Benachrichtigung der Nachbarn, deren Unterschriften fehlen, auf Antrag
   des Bauherrn (pro vom Markt Pfeffenhausen benachrichtigter Nachbar
   fallen 25 € Verwaltungsgebühren an); ein Nachweis hierüber ist
   beizulegen

Ziffer 11:
o Unterschrift des Bauherrn und des Entwurfsverfassers


2. Baubeschreibung

Ziffer 4:
Sollte es sich um eine Arbeitsstätte mit höherem Gefährdungspotential handeln, ist eine weitere Ausfertigung der Bauvorlagen zu fordern, die zur Weiterleitung an das Gewerbeaufsichtsamt bestimmt ist

Ziffer 13:
Unterschrift des Bauherrn und des Planfertigers


3. Pläne/Bauzeichnungen nach Bauvorlagenverordnung

Hier ist die Bauvorlagenverordnung (insbesondere Anlage 1) zu beachten!

o  Aktueller amtlicher Lageplan mit Auszug aus dem Katasterkartenwerk im
    Original und ohne Einträge (nicht älter als ein halbes Jahr!), meist im
    Maßstab 1 : 1.000 in die grüne Mappe geben. Erhältlich beim Markt
    Pfeffenhausen oder Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
    in Landshut
o  Kopie des o.g. Lageplans mit Darstellung des Vorhabens (M 1 : 1.000)
    und den Unterschriften von Bauherr, Planfertiger und der Nachbarn
    (kein angeheftetes Beiblatt!)
o  Lageplan mit Darstellung der Abstandsflächen und Grenzabstände
o  Erklärung der Übernahme einer Abstandsfläche (samt Unterschrift des
    bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfassers auf den Plandarstellungen),
    soweit erforderlich
o  Bauzeichnungen mit Angaben des Urgeländes mit Angabe der
    Höhenquoten in den Ansichten und im Schnitt, sowie der Eckpunkte
    des Baugrundstückes,
    vgl. § 7 Bauvorlagenverordnung
    Angabe der max. Wandhöhe mit Höhenbezugspunkt
    Zudem sind die Bauzeichnungen mit den Nachbarangaben, ggf. deren
    Unterschrift und den Unterschriften des Bauherrn und des
    Entwurfsverfassers zu versehen
o  Darstellung der Stellplätze im Lageplan, sowie deren Berechnung
o  Bei Nutzungsänderung: Angaben zur bisherigen und beabsichtigten
    Nutzung


4. Sonstige Formulare/Angaben

Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers -> Formblatt
o Das Formblatt ist immer zwingend beizulegen, wenn die Ableitung nicht
   im Mischsystem oder durch einen Regenwasserkanal erfolgt

Wohnflächenberechnung – Wohnflächenzusammenstellung  (nach WoFlV)
o Diese Angaben werden zur späteren Berechnung der Grundsteuer
   unbedingt benötigt.

Anlage zum Antrag auf Errichtung eines Ersatzwohnhauses
o Das Formblatt "Antrag auf Errichtung eines Ersatzwohnhauses" ist immer
   zwingend bei Ersatzwohnhäusern beizulegen
  (§ 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauGB)

Erklärung Austragswohnhaus
o  Das Formblatt "Erklärung Austragswohnhaus" ist immer zwingend bei
    Austragshäusern beizulegen
   (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Angabe Stallanlagen
o  Schriftliche Angaben zu
    a) den Tierbeständen auf der Hofstelle nach Realisierung
        o.g. Baumaßnahme
    b) dem Umfang der bewirtschafteten Ackerflächen

    Die o.g. Angaben sind immer bei Stallbauvorhaben beizulegen
    (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Bei Gaststätten
o  Angaben, ob Alkohol ausgeschenkt wird
o  Angaben der Gastplätze (mit Bestuhlungsplan)

 

Info zur Grundstücksvermessung

Vermessungsantrag

Info zur Gebäudeeinmessung

 

Infos für Gewässeranlieger

Gewässeranlieger haben ein wertvolles Stück Natur vor der Haustür und daher eine Verantwortung zum Erhalt bzw. Schutz dieses Naturschatzes.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt informiert in einer Broschüre in Kurzform über die Rechte und Pflichten von Anliegern an kleinen Gewässern.

 

Erklärung zur Landwirtschaft

Für das Landratsamt Landshut und das Amt für Landwirtschaft ist es im Zuge eines Bauvorhabens im Außenbereich hilfreich, die beiliegende „Erklärung zur Landwirtschaft“ vollständig ausgefüllt mit den Bauantragsunterlagen einzureichen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Paech vom Landratsamt Landshut (0871 / 408-3164) gerne zur Verfügung.

Erklärung zur Landwirtschaft

Formulare aus den sonstigen Bereichen

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