Informationen zur Grundsteuerreform
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuenGrundlage berechnet. Diese wird für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu ermittelt.
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grundsteuerreform für Sie zusammengestellt:
-> Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform
-> Flyer Grundsteuerreform in Bayern
-> FAQ Grundsteuerreform in Bayern
weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de
veröffentlicht am 01.04.2022 · alle Meldungen anzeigen